Tanzverbot oder Heidenspaß an Fronleichnam? Radiobeitrag mit Assunta Tammelleo

Heidenspaß statt Höllenqual - Foto: Dieter Schnöpf
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In Hessen gibt es an Fronleichnam zwischen 4 und 24 Uhr ein Tanzverbot. Aber was heißt das eigentlich und sind Tanzverbote mit der Religionsfreiheit vereinbar?
Diesen Fragen ging die Radio Q-Reporterin Charlotte de Alwis aus Münster nach. Sie sprach dazu mit dem Jura-Professor Fabian Wittreck und der Vorsitzenden des Bundes für Geistesfreiheit München, Assunta Tammelleo.

 
Hier gehts zum Beitrag von Radio Q aus Münster: https://www.radioq.de/2021/06/tanzverbot-oder-heidenspass/
 
In Bayern ist Fronleichnam übrigens kein stiller Tag, es darf also getanzt werden. Nicht getanzt werden darf im Freistaat an Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag, Heiliger Abend - außer der Bund für Geistesfreiheit München macht eine Heidenspaß statt Höllenqual-Party.