Freigeistertanz an Karfreitag in Regensburg

Wir dokumentieren an dieser Stelle die Pressemitteilung des Bundes für Geistesfreiheit Regensburg:

"Stimmung, Ausgelassenheit und Tanzen geben einem nicht nur etwas, sie können auch ein Statement sein. An einer
weltanschaulichen Feier, bei der ausgiebiges Party-Machen als Aussage mit dazugehört, liegt dem Bund für Geistesfreiheit (bfg) Regensburg. Er steht ein für weltlichen Humanismus mit Lebenszugewandtheit, Verbundenheit und angenehmen Empfindungen und setzt diesen dem von den Amtskirchen verfochtenen Christentum entgegen.
Deshalb findet am 29.03.2024, dem sogenannten Karfreitag, ab 21 Uhr in fünf Regensburger Lokalen ein Freigeistertanz unter dem Motto „Heidenspaß statt Höllenqual“ statt, zu dem jeder Volljährige eingeladen ist. Möglich gemacht hat das ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Gerichtsaktenzeichen 1 BvR 458/10), für das der bfg München bis 2016 ein Jahrzehnt vor Gericht gestritten hatte.

In der Heimat legt DJ Beardslap „atemberaubend, sensationell und zauberhaft“ auf, im Tiki Beat beteiligen sich DJ Vinyl Solution & DJ Kahlua Joe mit Punk, Oi und Ska sowie DJ Loony Goul, der Psycho, Horror und Death Punk bereithält. Die Musik in der alte Filmbühne kommt von MEEK und fällt in die Bereiche Reggae, Dancehall und Afrobeats. Ihr Mono bespielen DJ J.C. feat. Virgin Mary. Von DJ Arok & Captain G bekommt man im Vinyl Funk, Soul, Hiphop und Freestyle geboten.

Die Theatergruppe „Straßenbande“ wird in allen Bars zweimal mit dem Stück „Die Doppelmoral-Apostel“ auftreten, in
dem es um eine religiöse Unterdrückung des Wunschs nach einem Bier geht, die sich als inkonsequent gehandhabt herausstellt. Im Rahmen des unmittelbar inhaltlichen Programmteils wird außerdem Martin Stein eine Lesung halten.

Zehn verschiedene KI-Plakate werden in A0 zu sehen sein, die Motive wenden sich gegen Künstlichkeit, Weltfremdheit
und Abstrusität am Christentum. An dessen offenbarungsschriftlichen, naturwissenschaftlich angreifbaren Geschichten
können die Macher viel nicht ernst nehmen, was sie mit einem humorigen Format zum Ausdruck bringen. Ungewöhnlich ist bei den Grafiken jedoch etwas anderes als das Zerreißen eines kultischen Vorhangs (Mt 27,51 u.a.) oder eine Finsternis (Mt 27,45 u.a.).

Der Eintritt für Nichtmitglieder liegt bei drei Euro, sofern keine Bedürftigkeit vorliegt. Gern kann aber stattdessen eine beitragsfreie Solidaritätsmitgliedschaft im bfg Regensburg zur ideellen Unterstützung eingegangen werden. Seine diesbezügliche Aktivität aus den Jahren 2017 bis 2019 führt der bfg Regensburg damit fort, die vor den Corona-Maßnahmen damals große Resonanz hatte.

Gleichartige Tanzabende gibt es auch in München, Nürnberg und Schweinfurt. Eine Zulässigkeit konkurrierender Veranstaltungen wird selbstverständlich geachtet. Dies kommt auch im Grundwert der Toleranz des bfg zum Ausdruck, welche für ihn ähnlich hohen Rang hat wie Selbstbestimmung, Vernunft und Humanität als gelebte Mitmenschlichkeit. Seine Widmung des arbeitsfreien Tages nimmt der bfg Regensburg allerdings kenntlich und nachdrücklich in Einklang mit den eigenen geistigen Grundlagen vor.

Die Feier muss an diesem Tag abgehalten werden, weil es um eine Abgrenzung gegenüber dem Christentum geht. Entsprechende Fiktion mit Hinrichtung am Kreuz und Folter wird im bfg als abstoßend empfunden, ein Aufgriff für ihre individuelle Sinnstiftung kommt für seine Mitglieder nicht infrage.

Hingegen steht der bfg für Humanismus und Aufklärung, mit der Menschenrechtserklärung als eine wesentliche Grundlage. Lebensfreude, Zusammenkommen und Kultur haben dabei ihren Platz. Anders formuliert setzt der bfg Vorstellungen mit der gestischen und mündlichen Verehrung von Kreuzen eine Lebenshaltung mit dem Menschen im Mittelpunkt entgegen. Eine umfassende Achtung der primären und sekundären Bedürfnisse des Menschen betrachtet er als grundlegend, unter letzteren soziale einschließlich geschlechtlicher und kulturelle. Der bfg Regensburg ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Großkirchen gleichgestellt. Ein wesentliches Arbeitsfeld ist die strikte Trennung von Staat und Kirche."