Pressemitteilung des bfg Erlangen zum BVG-Urteil vom 30.11.2016
Erlangen, am 1. Dezember 2016
"Der Bund für Geistesfreiheit Erlangen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem das ausnahmslose Verbot von Tanzveranstaltungen am Karfreitag in Bayern als verfassungswidrig verworfen wurde. Im Grunde hat das Gericht damit nur eine Feststellung getroffen, die in einem im Prinzip säkularen Staat eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Denn es ist nicht zu sehen, welches Recht von Anhängern der christlichen Religion dadurch verletzt sein sollte, dass eine Veranstaltung, deren Ablauf von den Anhängern dieser Religion ohnehin gar nicht akustisch wahrgenommen werden kann, an diesem Tag stattfindet. Der Bund für Geistesfreiheit Erlangen bringt daher auch sein Erstaunen über die Reaktionen von Vertretern der christlichen Kirchen zum Ausdruck, die meinen, hier Anlass zur Urteilsschelte zu haben. Wenn etwa Herr Dr. Schick, der Bischof des katholischen Bistums Bamberg, diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedauert, so gibt er damit nur zu erkennen, dass ihm die Grundsätze eines säkularen Staates entweder nicht hinreichend bekannt sind oder dass für ihn die Privilegien der Kirche über diesen Grundsätzen staatlichen Rechts stehen."
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