Presseerklärung Bund für Geistesfreiheit München
zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
München, 1. Dezember 2016
Das ist ein guter Tag für Alle
Endlich! Das Bundesverfassungsgericht hat nach neun Jahren bestätigt, dass das generelle Tanzverbot am Karfreitag verfassungswidrig ist. Die Hartnäckigkeit des Bundes für Geistesfreiheit München hat sich gelohnt!