Gegen Tanzverbot und Stille Tage! - Sendung im Bayerischen Rundfunk

 
In der Sendung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern im Bayerischen Rundfunk (BR2) am 2. April um 06.45 Uhr haben wir folgendes vorbereitet: 

  • Tanzverbot an Karfreitag: Trotz Musik- und Tanzverbots wird der Bund für Geistesfreiheit München an Karfreitag, 7. April 2023, in verschiedenen Münchner Clubs, Bars und anderen Locations feiern. Wer alles dabei ist und warum wir das machen, erfahrt Ihr in der Sendung.

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an Karfreitag gefeiert werden, sofern das Fest "Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum" ist. Die Richter in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgten sie einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit München, der sich nach dem Verbot der "Heidenspaß statt Höllenqual-Party" im Jahr 2007 erfolgreich durch alle Instanzen geklagt hatte.
Auf Grundlage dieser Entscheidung haben wir seitdem "Heidenspaß-Partys" im Oberangertheater (2017), Blitz Club (2018/19) und der The Keg Bar sowie der Kulturbühne Hinterhalt (beide in 2022) mit Tanz, Live-Musik, Kabarett etc. veranstaltet.